Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähigkeitsvergleich

Berufsunfähigkeitsversicherung

 
Berufs- und Erwerbsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit ist definiert als die Unfähigkeit, seinen Beruf auszuüben. Berufsunfähigkeit im Sinn der gesetzlichen Rentenversicherung (Sozialgesetzbuch VI, § 240) liegt vor, wenn die Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen gegenüber einer Vergleichsperson mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als 6 Stunden täglich gesunken ist. Sie ist nicht zu verwechseln mit Arbeitsunfähigkeit im Sinn der Krankenversicherung.

Erwerbsunfähigkeit ist die durch körperliche oder geistige Leiden bedingte Unfähigkeit, durch Arbeit den Lebensunterhalt zu verdienen; bis Ende 2000 in der Unfall- und Rentenversicherung Voraussetzung für den Anspruch auf Rente, seitdem durch den Begriff der Erwerbsminderung ersetzt.

Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Wer von einer Berufsunfähigkeit betroffen ist, muss nicht nur den Verlust seines Arbeitsplatzes verkraften, sondern auch mit enormen finanziellen Einschränkungen rechnen. Da die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung üblicherweise nur etwa ein Viertel des Bruttogehaltes übernimmt, ist ein sozialer Abstieg, häufig sogar unter die Armutsgrenze, vorbestimmt.

Jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte wird vor Eintritt seines Rentenalters berufs- oder erwerbsunfähig, d.h. nicht mehr in der Lage sein, seiner beruflichen Tätigkeit weiterhin nachzugehen.

Häufigste Ursachen hierfür sind psychische Erkrankungen, Krankheiten des Herz- und Kreislaufsystems sowie Erkrankungen des Bewegungsapparates, wobei überraschenderweise Unfälle eine eher seltene Ursache für den Eintritt einer Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit sind.

Obwohl Berufseinsteiger von Anfang Ihres Arbeitsverhältnisses an Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gebunden sind, gewährt ihnen der Gesetzgeber erst nach einer fünfjährigen Berufstätigkeit Anspruch auf Rente bei verminderter Erwerbsunfähigkeit infolge eines Unfalls oder Krankheit. Aber selbst nach Ablauf dieser fünf Jahre, reicht die staatliche Vorsorge bei weitem nicht aus. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung würde dann die entstehende Bedarfslücke decken.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist der in Deutschland bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung. Sie zahlt dem Versicherten eine vereinbarte Rente, wenn er den vereinbarten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.
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