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Die Direktversicherung
ist eine Kapital-Lebensversicherung oder Fondsgebundene Lebensversicherung,
die der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für den Arbeitnehmer abschließt.
Der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen besitzt direkt ein Bezugsrecht – daher der Name Direktversicherung.
Bei der Direktversicherung ist der Betrieb der Beitragszahler, Versicherter der Arbeitnehmer. Die geleisteten Beiträge sind Betriebsausgaben. Anbieten würde sich zum Beispiel, einen Teil von Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld für Beiträge zu einer Direktversicherung zu verwenden. Bleibt von diesen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben kaum noch etwas übrig, so zahlt der Arbeitnehmer für in Direktversicherungsbeiträge umgewandelte Sonderzahlungen nur eine 20 prozentige Pauschalsteuer (plus Solidaritätszuschlag). Man spart also Steuern und Sozialabgaben. Der Spareffekt wird dabei mit steigendem Grenzsteuersatz immer größer, da die Differenz zum 20prozentigen Pauschalsteuersatz entsprechend größer wird. Zu beachten ist allerdings, dass die Versicherung mindestens bis zum 60. Lebensjahr des versicherten Arbeitnehmers laufen muß. Beamten können aus gesetzlichen Gründen nicht in Form einer betrieblichen Direktversicherung fürs Alter vorsorgen. Sie wollen mehr über die Direktvesicherung erfahren? Wir beraten Sie gerne. Mit Hilfe unseres kostenlosen und unverbindlichen Versicherungsvergleichs finden wir bestimmt auch für Sie das passende Produkt! VERGLEICHSANGEBOT ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG ANFORDERN Weiter zur Betriebliche Altersversorgung - Pensionszusage |