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Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die meist als GmbH oder eingetragener
Verein (e.V.), in selteneren Fällen auch als Stiftung auftritt. Sie finanziert sich aus Zuwendungen der
Trägerunternehmen und aus eigenen Vermögenserträgen. Trägerunternehmen sind die Unternehmen, also Arbeitgeber, die
ihre betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse durchführen. Der Arbeitgeber kann selbst eine
Unterstützungskasse gründen oder einer bestehenden Unterstützungskasse beitreten.
Die Unterstützungskasse gewährt die Versorgungsleistung. Der Arbeitnehmer hat jedoch nicht gegenüber der Unterstützungskasse sondern gegenüber dem zusagenden Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf Leistungen. Bei Zahlungsunfähigkeit der Unterstützungskasse muss der jeweilige Arbeitgeber die Versorgungsleistungen erbringen. Unverfallbare Versorgungsanwartschaften und laufende Renten sind daher vom Arbeitgeber beim Pensions-Sicherungs-Verein aG für den Fall der Insolvenz abzusichern. Die Zuwendungen an die Unterstützungskasse unterliegen Höchstbeträgen. Sie können bei den Trägerunternehmen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Da der Verwaltungsaufwand und die Durchführung dieser betrieblichen Altersversorgung vom Arbeitgeber auf die Unterstützungskasse verlagert werden, müssen die Versorgungszusagen nicht bilanziert werden. Sie wollen mehr über die Unterstützungskasse erfahren? Wir beraten Sie gerne. Mit Hilfe unseres kostenlosen und unverbindlichen Versicherungsvergleichs finden wir bestimmt auch für Sie das passende Produkt! VERGLEICHSANGEBOT ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG ANFORDERN ! >> Weiter zur Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse |