Rente gegen Einmalzahlung, Rente gegen Einmalbetrag

Rente gegen Einmalzahlung - Einmalbetrag

Rente gegen Einmalzahlung ist gleich für mehrere Zielgruppen interessant, denn sie unterliegen seit Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 den gleichen steuerlichen Vorzügen wie Verträge mit laufenden Prämienzahlungen. Die Rente gegen Einmalzahlung ist nicht kapitalisierbar, sondern wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Dadurch wird das Langlebigkeitsrisiko abgesichert und es besteht keine Gefahr des vorzeitigen Kapitalverzehrs.

Das Alterseinkünftegesetz legt weiterhin fest, dass der Versicherte während der Ansparphase für die erwirtschafteten Erträge keine Steuern aufbringen muss. Die Rentenauszahlungen hingegen müssen jedoch mit dem Ertragsanteil / Besteuerungsanteil versteuert werden. Der steuerfreibleibende Betrag wird im Jahr des Rentenbeginns betragsmäßig für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs festgelegt. Im Jahr 2005 beträgt der steuerpflichtige Anteil 50 %, im Jahr 2040 wird bereits die volle Rente steuerpflichtig sein.

Für Personen, die entweder über ein hohes Einkommen oder durch Erbschaft, Abfindung oder ähnliches über einen größeren Kapitalbetrag verfügen, stellt die Rente gegen Einmalzahlung eine sehr interessante Möglichkeit dar, eine sofort ausfinanzierte und steuerbegünstigete Altersvorsorge aufzubauen.
Aber auch für Erblasser, die ihr Vermögen steuerbegünstigt und mit guten Renditeaussichten an ihre Erben übertragen möchten, ist es ratsam über die Rente gegen Einmalzahlung nach zu denken. Denn der Erblasser behält während der Laufzeit die volle Kontrolle über das zu vererbende Vermögen, er bestimmt den Erben als versicherte Person und das Erbe widerrum ist durch eine attraktive Vorsorgelösung und den integrierten Todesfallschutz abgesichert. Weiterhin werden im Erbfall nur zwei Drittel der eingezahlten Beiträge – und nicht, wie bei einer direkten Übertragung das Gesamtvermögen - zur Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs herangezogen.

Besonders Frauen sollten verstärkt an ihre private Altersvorsorge denken, denn auf Grund von verkürzten Erwerbszeiten durch Elternzeiten, verbunden mit einem geringeren Einkommen, ist die gesetzliche Rente deutlich geringer als die Rente von Männern. Außerdem wirkt sich die längere Lebenserwartung entsprechend auf die Rentenbezugszeiten und den Kapitalbedarf im Ruhestand aus. Durch wiederkehrende Einmalbeiträge kann die Altersvorsorge relativ kurzfristig wenigstens zum Teil ausfinanziert werden.

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