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Was ist Rürup-Rente?
Seit Anfang 2005 gibt es neben der Riester-Rente eine weitere Form der staatlich subventionierten Altersvorsorge die so genannte Rürup-Rente. Im Unterschied zur klassischen Rentenversicherung oder zur Riester-Rente gibt es bei der Rürup-Rentekein Kapitalwahlrecht. Der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet. Die Rürup-Rente wurde mit dem Alterseinkünftegesetz und dem darin vorgesehenen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung eingeführt. Die Beiträge zum Aufbau einer Rürup-Rente sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge und unter folgenden Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar:
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Wem nutzt die Rürup-Rente?
Vorrangige Zielgruppe der Rürup-Rente sind Selbständige mit einer hohen Steuerbelastung, denn diese Gruppe hat bei Neuabschlüssen keine andere M öglichkeit, steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben. Die Riester-Rente oder Angebote zur betrieblichen Altersvorsorge können sie nicht nutzen. Beiträge zu einer klassischen Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung sind ab 2005 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Auch Angestellte profitieren von der Rüruprente. Durch den neu geschaffenen Sonderausgabenhöchstbetrag von 20.000,- EUR pro Jahr und Person kann auch ein Angestellter zusätzlich Vermögen für den Ruhestand aufbauen und gleichzeitig Steuerförderungen nutzen. Sie wollen mehr über die Rürup-Rente erfahren? Wir beraten Sie gerne. Mit Hilfe unseres kostenlosen und unverbindlichen Versicherungsvergleichs finden wir bestimmt auch für Sie das passende Produkt! VERGLEICHSANGEBOT ZUR RÜRUP RENTE ANFORDERN ! Weiter zur |